7 T 89/03•Landgericht Duisburg, 2003-06-18, 7 T 89/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 89/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-18
Aktenzeichen: 7 T 89/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0618.7T89.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des (ehemaligen) Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin vom 16.04.2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Insolvenzgericht - über seine Zurückweisung als Verfahrensbevollmächtigter vom 11.04.2003 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 500 EUR.
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