Landgericht Duisburg, 2003-06-06, 22 O 31/03

22 O 31/03Kantonsgericht06.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 O 31/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-06

Aktenzeichen: 22 O 31/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0606.22O31.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.426,25 Euro nebst Zinsen

in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2002 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe eines Betrages von110 %

des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft

einer Bank oder öffentlich-rechtlich verfassten Sparkasse bzw. Volksbank in

der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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