Landgericht Duisburg, 2003-06-06, 1 O 117/03

1 O 117/03Kantonsgericht06.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 117/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-06

Aktenzeichen: 1 O 117/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0606.1O117.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.871,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2002 Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW Audi A6 Avant 2.4 mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX xxxx und der Fahrgestellnummer X zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der Rücknahme des PKW in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.

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