Landgericht Duisburg, 2003-05-08, 5 S 63/02

5 S 63/02Kantonsgericht08.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 63/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-08

Aktenzeichen: 5 S 63/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0508.5S63.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. April 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 1.022,58 Euro.

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