Landgericht Duisburg, 2003-03-26, 3 O 52/03

3 O 52/03Kantonsgericht26.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 52/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-26

Aktenzeichen: 3 O 52/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0326.3O52.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Verfügungsklägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages

abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicher-

heit in gleicher Höhe leisten.

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