24 O 22/02•Landgericht Duisburg, 2003-02-18, 24 O 22/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 24 O 22/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-18
Aktenzeichen: 24 O 22/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0218.24O22.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen, wegen des
zweiten Hilfsantrags als unzulässig.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages
vorläufig vollstreckbar. Als Sicherheiten sind Bank-
bürgschaften zugelassen.
Der Streitwert wird auf 200.000,- Euro festgesetzt.
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