Landgericht Duisburg, 2002-04-11, 8 O 56/02

8 O 56/02Kantonsgericht11.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 56/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-11

Aktenzeichen: 8 O 56/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0411.8O56.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstre-

ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der festzusetzenden Kosten

abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.