Landgericht Duisburg, 2002-04-11, 5 S 151/01

5 S 151/01Kantonsgericht11.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 151/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-11

Aktenzeichen: 5 S 151/01

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0411.5S151.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.11.2001 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr unter Zurückweisung

des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt

neu gefasst:

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner

an die Klägerin 2.772,59 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen

Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz seit dem

06.06.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-

schuldner.

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