7 S 288/01•Landgericht Duisburg, 2002-03-15, 7 S 288/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 288/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-15
Aktenzeichen: 7 S 288/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0315.7S288.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichtes Oberhausen vom 10.10.2001, Az. 31 C 349/01, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.