7 S 238/01•Landgericht Duisburg, 2002-03-15, 7 S 238/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 238/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-15
Aktenzeichen: 7 S 238/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0315.7S238.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichtes
Mülheim a.d.R. vom 31.7.2001, Az. 13 C 1218/01, wird zurück-
gewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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