7 T 7/02•Landgericht Duisburg, 2002-02-13, 7 T 7/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 7/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-13
Aktenzeichen: 7 T 7/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0213.7T7.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 19. Dezember 2001 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 30. November 2001, AZ.: 62 IN 158/01, wird zurückgewiesen.Der Hilfsantrag wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 23.110,39 EUR.
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