Landgericht Duisburg, 2002-01-16, 10 O 315/01

10 O 315/01Kantonsgericht16.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 315/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-16

Aktenzeichen: 10 O 315/01

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0116.10O315.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von je

EUR 2.000,00 vorläufig vollstreckbar.

Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Großbank mit Sitz in der Euro-

päischen Union oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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