1 O 297/01•Landgericht Duisburg, 2002-01-15, 1 O 297/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 297/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-15
Aktenzeichen: 1 O 297/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0115.1O297.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, jedoch werden der
Beklagten 40 % der in dem Beweissicherungsverfahren beim Land-
gericht Duisburg 10 OH 14/94 entstandenen Kosten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der bei-
zutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheiten können
durch die Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der
Europäischen Union erbracht werden.
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