Landgericht Duisburg, 2002-01-15, 1 O 297/01

1 O 297/01Kantonsgericht15.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 297/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-15

Aktenzeichen: 1 O 297/01

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0115.1O297.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, jedoch werden der

Beklagten 40 % der in dem Beweissicherungsverfahren beim Land-

gericht Duisburg 10 OH 14/94 entstandenen Kosten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der bei-

zutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheiten können

durch die Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der

Europäischen Union erbracht werden.

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