Landgericht Duisburg, 2002-01-11, 10 O 205/01

10 O 205/01Kantonsgericht11.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 205/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-11

Aktenzeichen: 10 O 205/01

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0111.10O205.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung von je

7.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Großbank mit Sitz

in der Europäischen Union oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse

erbracht werden.

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