Landgericht Duisburg, 2002-01-10, 21 O 201/01

21 O 201/01Kantonsgericht10.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 21 O 201/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-10

Aktenzeichen: 21 O 201/01

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0110.21O201.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung wird zu-rückge-wiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auf-erlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller ist berech-tigt, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 1.400,00 EUR abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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