8 O 469/00•Landgericht Duisburg, 2001-06-21, 8 O 469/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 469/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-06-21
Aktenzeichen: 8 O 469/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2001:0621.8O469.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.375,64 hfl nebst 4 % Zinsen seit dem 20.05.2000 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 22.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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