Landgericht Duisburg, 2001-06-21, 8 O 469/00

8 O 469/00Kantonsgericht21.06.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 469/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-21

Aktenzeichen: 8 O 469/00

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2001:0621.8O469.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.375,64 hfl nebst 4 % Zinsen seit dem 20.05.2000 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 22.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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