Landgericht Duisburg, 2001-02-08, 8 O 359/99

8 O 359/99Kantonsgericht08.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 359/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-08

Aktenzeichen: 8 O 359/99

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2001:0208.8O359.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.315,07 DM nebst 4 %

Zinsen seit dem 21.11.1998 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 18.000,00 DM vorläufig

vollstreckbar.

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