24 T 139/00•Landgericht Duisburg, 2000-12-01, 24 T 139/00
Landgericht Duisburg, 2000-12-01, 24 T 139/00
24 T 139/00Kantonsgericht01.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 24 T 139/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-01
Aktenzeichen: 24 T 139/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2000:1201.24T139.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Gläubiger vom 10. April 2000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 20. März 2000 - Az. 14 M 1153/00 - wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde tragen die Gläubiger.
Beschwerdewert: 924,00 DM.
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