8 O 151/99•Landgericht Duisburg, 1999-11-11, 8 O 151/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 151/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-11
Aktenzeichen: 8 O 151/99
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:1111.8O151.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.560,19 DM nebst 6 % Zinsen seit dem 6.3.1999 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 13 % die Klägerin, zu 87 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.