22 T 63/99•Landgericht Duisburg, 1999-05-17, 22 T 63/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 T 63/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-17
Aktenzeichen: 22 T 63/99
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0517.22T63.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr vom 22.01.1999 - 5 XVII 59/98 -
aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Anträge des
Beteiligten zu 1) vom 08.07. und 21.10.1998 unter Beachtung der
nachfolgenden Ausführungen neu zu bescheiden.
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