Landgericht Duisburg, 1999-01-07, 9 O 338/97

9 O 338/97Kantonsgericht07.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 9 O 338/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-07

Aktenzeichen: 9 O 338/97

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1999:0107.9O338.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, nachstehender Grundbuchberichtigung zuzustimmen: Die bei dem Amtsgerichts Mülheim a. d. Ruhr im Grundbuch von , Bl. (Grundstück in ) in Abt. III am 06.03.1996 unter den lfd. Nrn. 21 und 22 zugunsten des Beklagten eingetragenen zwei Zwangssicherungshypotheken über 7.606,99 DM und 2.738,52 DM werden gelöscht. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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