24 T 89/98•Landgericht Duisburg, 1998-04-29, 24 T 89/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 24 T 89/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-04-29
Aktenzeichen: 24 T 89/98
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1998:0429.24T89.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Gläubiger vom 26.03.1998 wird der Beschluß des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 18.03.1998 (Az.: 20 M 4314/97) aufgehoben.Die Sache wird zur erneuten Behandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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