4 O 333/97•Landgericht Duisburg, 1998-04-20, 4 O 333/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 333/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-20
Aktenzeichen: 4 O 333/97
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1998:0420.4O333.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger
20.544,34 DM nebst 4 % Zinsen aus 2.619,06 DM seit dem 05. Mai 1997
sowie aus jeweils 4.481,32 DM seit dem 05. Juni, 05. Juli, 05. August und
- September 1997 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern
auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 27.000,00 DM vorläufig
vollstreckbar.
Als Sicherheit wird die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Euro-
päischen Union ansässigen Bank oder Sparkasse zugelassen.
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