Landgericht Duisburg, 1998-02-06, 24 S 350/97

24 S 350/97Kantonsgericht06.02.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 24 S 350/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-02-06

Aktenzeichen: 24 S 350/97

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1998:0206.24S350.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Anschlußberufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. November 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (12 C 446/97) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Klägerin.

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