Landgericht Duisburg, 1997-10-07, 23 S 123/97

23 S 123/97Kantonsgericht07.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 23 S 123/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-10-07

Aktenzeichen: 23 S 123/97

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:1007.23S123.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 19. Februar 1997 (26 C 233/96) teilweise abgeändert und wie folgt gefaßt:Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 7.994,64 DM nebst 4 % Zinsen auf 900,00 DM seit dem 4. April 1996, auf 900,00 DM seit dem 5. Mai 196, auf 900,00 DM seit dem 5. Juni 1996 und auf 5.294,64 DM seit dem 1. September 1996 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Berufungen werden dem Beklagten zu 80/100 und den Klägern jeweils zu 10/100 auferlegt.Streitwert der Berufung: 9.970,11 DM.

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