10 O 321/96•Landgericht Duisburg, 1997-02-19, 10 O 321/96
Landgericht Duisburg, 1997-02-19, 10 O 321/96
10 O 321/96Kantonsgericht19.02.1997
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 321/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-19
Aktenzeichen: 10 O 321/96
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0219.10O321.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 12.000,-- DM
nebst 4 % Zinsen seit dem 1.8.1996 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf-
erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung
von 15.000,-- DM, die auch durch Bürgschaft einer in der Bundes-
republik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht
werden kann.
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