Landgericht Duisburg, 1997-02-19, 10 O 321/96

10 O 321/96Kantonsgericht19.02.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 321/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-19

Aktenzeichen: 10 O 321/96

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0219.10O321.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 12.000,-- DM

nebst 4 % Zinsen seit dem 1.8.1996 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf-

erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

von 15.000,-- DM, die auch durch Bürgschaft einer in der Bundes-

republik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht

werden kann.

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