8 O 543/93•Landgericht Duisburg, 1997-02-13, 8 O 543/93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 543/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-13
Aktenzeichen: 8 O 543/93
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0213.8O543.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 27.000,--
nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Dezember 1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von DM 40.000,--.
Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbst-
schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zu er-
bringen.
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