23 S 436/96•Landgericht Duisburg, 1997-02-11, 23 S 436/96
Landgericht Duisburg, 1997-02-11, 23 S 436/96
23 S 436/96Kantonsgericht11.02.1997
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 23 S 436/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-11
Aktenzeichen: 23 S 436/96
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0211.23S436.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 20. August 1996 (32 C 175/96) dahingehend abgeändert, daß die Klage abgewiesen wird. Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Streitwert der Berufung: 14.552,80 DM.
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