Landgericht Duisburg, 1997-02-11, 23 S 436/96

23 S 436/96Kantonsgericht11.02.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 23 S 436/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-11

Aktenzeichen: 23 S 436/96

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1997:0211.23S436.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 20. August 1996 (32 C 175/96) dahingehend abgeändert, daß die Klage abgewiesen wird. Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Streitwert der Berufung: 14.552,80 DM.

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