Landgericht Duisburg, 1994-11-04, 4 S 160/94

4 S 160/94Kantonsgericht04.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 S 160/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-04

Aktenzeichen: 4 S 160/94

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1994:1104.4S160.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts

Duisburg-Hamborn vom 21. April 1994 - 9 C 747/93 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.093,85 DM nebst 4 %

Zinsen seit dem 12. November 1993 zu zahlen.

Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Beklagte und der Kläger jeweils zur Hälfte.

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