8 O 129/93•Landgericht Duisburg, 1994-10-06, 8 O 129/93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 129/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-10-06
Aktenzeichen: 8 O 129/93
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1994:1006.8O129.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 2.850,- DM, die auch durch die selbstschuldnerische
Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kredit-
instituts erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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