Landgericht Duisburg, 1994-08-11, 9 O 492/91

9 O 492/91Kantonsgericht11.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 9 O 492/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-11

Aktenzeichen: 9 O 492/91

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1994:0811.9O492.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15566,48 DM nebst 17,875 % Zinsen aus 5.000,-- DM seit dem 28.12.1990 und aus weiteren 12.418,65 DM seit dem 27.07.1991 zu zahlen.

Wegen der Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 26.600,-- DM.

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