Landgericht Duisburg, 1994-06-24, 4 S 473/92

4 S 473/92Kantonsgericht24.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 S 473/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-06-24

Aktenzeichen: 4 S 473/92

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1994:0624.4S473.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 24. November 1992 – 4 C 287/92 – teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.967,11 DM nebst 10,65 % Zinsen vom 06.07.1991 bis zum 30.12.1991, 10,75 % Zinsen vom 01.01.1992 bis zum 14.01.1992 und 11,25 % Zinsen seit dem 15.01.1992, sowie 20,00 DM vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention; diese werden dem Nebenintervenienten auferlegt.

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