12 O 90/93•Landgericht Duisburg, 1994-03-18, 12 O 90/93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 O 90/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-03-18
Aktenzeichen: 12 O 90/93
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1994:0318.12O90.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.695,47 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 02. Juni 1993 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 29.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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