Landgericht Duisburg, 1994-03-18, 12 O 90/93

12 O 90/93Kantonsgericht18.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 O 90/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-03-18

Aktenzeichen: 12 O 90/93

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1994:0318.12O90.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.695,47 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 02. Juni 1993 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 29.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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