Landgericht Duisburg, 1993-11-26, 20 O 315/91

20 O 315/91Kantonsgericht26.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 20 O 315/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-26

Aktenzeichen: 20 O 315/91

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1993:1126.20O315.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.200,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Einbringung der Sicherheitsleistung durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse wird nachgelassen.

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