Landgericht Detmold, 2024-07-11, 1 O 109/24

1 O 109/24Kantonsgericht11.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 1 O 109/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-11

Aktenzeichen: 1 O 109/24

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2024:0711.1O109.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer - Einzelrichter/-in

Normen: ZPO § 269 Abs. 3 S. 2

Tenor

In pp. werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.

Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

Gründe

In pp.

werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.

Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

Die Kosten sind der Beklagten aufzuerlegen, weil ein "anderer Grund" zur Kostenverteilung im Sinne dieser Norm vorliegt.

Detmold, 11.07.2024

  1. Zivilkammer

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