Landgericht Detmold, 2024-05-29, 21 KLs - 22 Js 3808/21 - 9/23

21 KLs - 22 Js 3808/21 - 9/23Kantonsgericht29.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 21 KLs - 22 Js 3808/21 - 9/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-29

Aktenzeichen: 21 KLs - 22 Js 3808/21 - 9/23

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2024:0529.21KLS22JS3808.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Strafkammer

Normen: StGB §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, 174a Abs. 2

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit sexuellen Missbrauchs von Hilfsbedürftigen in Einrichtungen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, 174a Abs. 2, 52, 53 StGB.

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