Landgericht Detmold, 2024-04-18, 25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23

25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23Kantonsgericht18.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-18

Aktenzeichen: 25 NBs - 44 Js 1031/22 – 55/23

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2024:0418.25NBS8211.44JS103.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Strafkammer - zweite kleine Strafkammer -

Normen: StGB §§ 263a Abs. 1 und 2, 263 Abs. 2, 22, 23

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil abgeändert. Der Angeklagte wird wegen versuchten Computerbetruges in drei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.

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