Landgericht Detmold, 2024-02-23, 23 KLs-31 Js 1072/23-1/24

23 KLs-31 Js 1072/23-1/24Kantonsgericht23.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 23 KLs-31 Js 1072/23-1/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-23

Aktenzeichen: 23 KLs-31 Js 1072/23-1/24

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2024:0223.23KLS31JS1072.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Strafkammer - große Jugendkammer als Schwurgerichtskammer

Normen: StGB §§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 2; JGG §§ 1, 3, 17, 18, 31 Abs. 2

Tenor

Die Angeklagten sind des Totschlags schuldig.

Der Angeklagte P. wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Detmold vom 26. Oktober 2023, Aktenzeichen 3 Ds 23 Js 715/23-205/23, zu einer Einheitsjugendstrafe von

sechs Jahren sechs Monaten verurteilt.

Die Angeklagten G. I. und X. A. werden jeweils zu einer Jugendstrafe von

fünf Jahren verurteilt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB, 1, 3, 17, 18 JGG

§ 31 Abs. 2 JGG (nur für den Angeklagten P.).

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