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03 S 18/21•Landgericht Detmold, 2022-04-27, 03 S 18/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 03 S 18/21
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2022:0427.03S18.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, 574, 574a
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.02.2021verkündete Urteil des Amtsgerichts Lemgo – 20 C 255/20 AG Lemgo – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages und die Räumungsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.08.2022 gewährt.
Den Beklagten wird aufgegeben, an den Kläger eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 237,08 EUR zu zahlen. Kommen die Beklagten ihrer Zahlungspflicht nicht nach, endet die Räumungsfrist mit sofortiger Wirkung.
Die Revision wird zugelassen.
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