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04 O 98/21•Landgericht Detmold, 2021-11-18, 04 O 98/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-18
Aktenzeichen: 04 O 98/21
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2021:1118.04O98.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 985, 986; GVG § 23 Nr. 2 lit. a)
Das Versäumnisurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold vom 26.05.2021 in dieser Sache wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Herausgabe des im dortigen Tenor näher bezeichneten Grundstücks an Herrn P. C. und Frau E. V., beide wohnhaft D.-straße in Q. zu erfolgen hat.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 48.000,-- € vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheiten fortgesetzt werden.
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