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21 KLs - 21 Js 280/20 - 10/21•Landgericht Detmold, 2021-06-09, 21 KLs - 21 Js 280/20 - 10/21
21 KLs - 21 Js 280/20 - 10/21Kantonsgericht09.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-09
Aktenzeichen: 21 KLs - 21 Js 280/20 - 10/21
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2021:0609.21KLS21JS280.20.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Normen: BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2, StGB § 53
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 8.800,- € wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 53 StGB
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