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07 O 22/20•Landgericht Detmold, 2020-09-09, 07 O 22/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 07 O 22/20
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2020:0909.07O22.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, die Mietflächen gelegen auf dem Grundstück in 32756 Detmold, C – ehemals Q-Straße – im zweiten Obergeschoss links vorne, wie nachfolgend dargestellt bestehend aus den Räumen 401, 403 und 403.1 bis zum 30.09.2020 geräumt an die Beklagte herauszugeben:
(i) .
(ii)
(iii)
(iv)
(v)
(vi)
(vii)
(viii)
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 15.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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