Landgericht Detmold, 2020-06-09, 02 O 20/19

02 O 20/19Kantonsgericht09.06.2020

Regest

Zur Betriebsgefahr eines LKW mit ausgeklappter Ladebordwand

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 02 O 20/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-09

Aktenzeichen: 02 O 20/19

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2020:0609.02O20.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: StVG §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, Abs. 2, 115 Abs. 1 Nr. 1

Leitsätze

Zur Betriebsgefahr eines LKW mit ausgeklappter Ladebordwand

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an das klagende Land 2.071,20 Euro zzgl. Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.037,22 Euro seit dem 28.10.2017 sowie aus 33,98 Euro seit dem 22.12.2018 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, das klagende Land von der Verpflichtung zur Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten i. H. v. 157,80 Euro an seine Prozessbevollmächtigen zu befreien.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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