23 KLs 22 Js 1087/18 - 20/19•Landgericht Detmold, 2019-07-17, 23 KLs 22 Js 1087/18 - 20/19
Landgericht Detmold, 2019-07-17, 23 KLs 22 Js 1087/18 - 20/19
23 KLs 22 Js 1087/18 - 20/19Kantonsgericht17.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 23 KLs 22 Js 1087/18 - 20/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-17
Aktenzeichen: 23 KLs 22 Js 1087/18 - 20/19
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2019:0717.23KLS22JS1087.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Normen: StGB §§ 176, 176a, 184b, 184c, 26, 27
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall, wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern in einem Fall und wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 in der Fassung vom 31. Oktober 2008, 176a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 in der Fassung vom 27. Dezember 2003, 184b Abs. 3, 184c Abs. 3, 26, 27, 52, 53, 56 StGB
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