9 O 100/16•Landgericht Detmold, 2016-12-01, 9 O 100/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 100/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-01
Aktenzeichen: 9 O 100/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:1201.9O100.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Normen: BGB § 823; BauFordSiG § 1
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70.327,05 Euro mit Zinsen in Höhe von fünf Prozesspunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2015 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Forderung der Klägerin gegen den Insolvenzverwalter der N2 GmbH & Co. KG gem. Auszug aus der Insolvenztabelle lfd. Nr. 274 der Insolvenztabelle in entsprechender Höhe.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Abtretung in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¼ und der Beklagte ¾.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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