1 T 138/16•Landgericht Detmold, 2016-10-20, 1 T 138/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 1 T 138/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-20
Aktenzeichen: 1 T 138/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:1020.1T138.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer I
Normen: JVEG § 9
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des schriftlichen Gutachtens vom 22.01.2016 wird auf 2.921,75 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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