Landgericht Detmold, 2016-10-05, 10 S 44/16

10 S 44/16Kantonsgericht05.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Detmold — 10 S 44/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-05

Aktenzeichen: 10 S 44/16

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:1005.10S44.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Berufungskammer

Normen: BGB § 631 Abs. 1; BGB § 632; BGB § 13; BGB 312g Abs. 2 Nr. 11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Detmold vom 19.02.2016 (Az. 7 C 462/15) wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert und der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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