25 Ns 41 Js 489/13 AK: 6/16•Landgericht Detmold, 2016-09-28, 25 Ns 41 Js 489/13 AK: 6/16
Landgericht Detmold, 2016-09-28, 25 Ns 41 Js 489/13 AK: 6/16
25 Ns 41 Js 489/13 AK: 6/16Kantonsgericht28.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 25 Ns 41 Js 489/13 AK: 6/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-28
Aktenzeichen: 25 Ns 41 Js 489/13 AK: 6/16
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2016:0928.25NS41JS489.13AK6.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: zweite kleine Strafkammer V – als Auffangstrafkammer -
Normen: StGB § 13; StGB § 229
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil
– unter Verwerfung der Berufung der Staatsanwaltschaft –
aufgehoben.
Der Angeklagte wird f r e i g e s p r o c h e n .
Die Staatskasse trägt die Kosten des gesamten Verfahrens
einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten in
allen Instanzen.
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