3 T 199/15•Landgericht Detmold, 2015-11-26, 3 T 199/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 3 T 199/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-26
Aktenzeichen: 3 T 199/15
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:1126.3T199.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer
Normen: ZPO § 727 Abs. 1, ZPO § 750 Abs. 2; BNotO § 21; ZVG § 83 Nr. 6
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 70.000,-- € hat der Beteiligte zu 1.) zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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