9 O 49/14•Landgericht Detmold, 2015-10-20, 9 O 49/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Detmold — 9 O 49/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-20
Aktenzeichen: 9 O 49/14
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:1020.9O49.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer IV
Tenor
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Die Klage wird als zurzeit nicht fällig abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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